Wichtige Neuerung für die Einreichung von Studien nach der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte

Ab sofort gilt ein vereinfachtes Verfahren für die ethisch-rechtliche Bewertung multizentrischer Studien: Es ist nur noch ein Ethikvotum erforderlich. Der administrative Aufwand für die Antragsteller wird deutlich reduziert. 

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