Die Gebühren werden auf Grundlage der Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung – KPBV §12 in Verbindung mit Anlage 3 in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Die Gebühren werden auf Grundlage der Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung – KPBV §12 in Verbindung mit Anlage 3 in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
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